Muß ein Baukörper unterhalb des Grundwasserspiegels gegründet werden , braucht man ein Verfahren, um im Wasserbereich arbeiten zu können. Für kurze und mittlere Bauzeiten verwendet man dafür eine Grundwasserabsenkung. Je nach erforderlicher Baugrubentiefe, Bodenverhältnissen und Wasserandrang werden offene oder geschlossene Wasserhaltungen eingesetzt.
Im einfachsten Fall genügt eine Pumpe in einer Vertiefung als offene Wasserhaltung. Damit kann in der Regel jedoch keine trockene Baugrube erreicht werden, in verschiedenen Böden ist dieses Verfahren überhaut nicht anwendbar. Meist ist daher ein größerer Aufwand erforderlich, es wird eine geschlossene Wasserhaltung errichtet.
Dazu werden außerhalb der Baugrube der Baumaßnahme angepaßte Brunnen eingebracht, um das Wasser vor dem Eintritt in die Baugrube abzupumpe. Diese Brunnen können je nach örtlichen Verhältnissen an saugende Pumpen (Vacuumpumpen) angeschlossen oder mit Unterwassermotorpumpen ausgerüstet werden. Das geförderte Wasser kann versickert, verregnet oder in Gräben oder Kanäle abgeleitet werden.
Der Baukörper muß so ausgeführt werden, daß er dem Wasser auf Dauer widerstehen kann. Das gilt für die Druckfestigkeit , Auftrieb und genauso für die Wasserdichtheit. Nach der Beendigung der Baumaßnahme weden alle Teile der Grundwasserabsenkung abgebaut und der Grundwasserspiegel erreicht nach geraumer Zeit seine ursprüngliche Höhe.
Beispiele ausgeführter Arbeiten
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